Übersicht der BGZ-Standorte

Schleswig-Holstein

Brennelemente-Zwischenlager Brokdorf (BZF)

Behälterstellplätze: 100 genehmigt | 53 belegt
Aktuelle Belegung: 53 CASTOR V/19
Beantragung: 1999
Genehmigung: 2003
Inbetriebnahme: 2007
Genehmigt bis: 2047
Genehmigtes Inventar: maximal 1.000 t SM | maximal 3,4 MW

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Brennelemente-Zwischenlager Krümmel (BZK)

Behälterstellplätze: 65 genehmigt | 42 belegt
Aktuelle Belegung: 42 CASTOR V/52
Beantragung: 1999
Genehmigung: 2003
Inbetriebnahme: 2006
Genehmigt bis: 2046
Genehmigtes Inventar: maximal 775 t SM | maximal 3 MW

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Nach dem Entsorgungsübergangsgesetz haben die bisherigen Betreiber der Zwischenlager, die über eine Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes verfügen, diese der BGZ zum 1. Januar 2019 unentgeltlich zu übertragen.

Das Zwischenlager Brunsbüttel verfügte zum 1. Januar 2019 nicht über eine Genehmigung nach § 6 des Atomgesetzes. Anstelle eines Übergangs des Zwischenlagers auf die BGZ im Sinne des Entsorgungsübergangsgesetzes zum 01. Januar 2019, der insoweit nicht erfolgen konnte, sieht das Entsorgungsübergangsgesetz den Beitritt der BGZ zu dem vom Betreiber des Zwischenlagers Brunsbüttel geführten Genehmigungsverfahren vor.

Entsprechend dieser Vorgabe ist die BGZ dem Genehmigungsverfahren mit der gesetzlich vorgesehenen Maßgabe beigetreten, dass bis zur Erteilung der Aufbewahrungsgenehmigung der aktuelle Betreiber des Zwischenlagers Brunsbüttel für die Führung des Genehmigungsverfahrens verantwortlich ist.

Der Antragsteller und Betreiber des Zwischenlagers Brunsbüttel (Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG) wird daher auch weiterhin die Verfahrensführung ausüben. Dem gesetzgeberischen Auftrag entsprechend wird die BGZ durch den Beitritt zum Genehmigungsverfahren sicherstellen, dass nach Genehmigungserteilung alle sicherheitstechnischen Anforderungen im Rahmen der späteren Betriebsführung erfüllt werden.