Aktuelle Projekte in Ahaus

Der CASTOR-Behälter vom Typ THTR/AVR enthält zwei Brennelementkannen mit jeweils bis zu 950 Brennelementkugeln.

AVR-Brennelemente Jülich

Übersicht der Einlagerungen im Zwischenlager Ahaus

Der erste von 152 CASTOR-Behältern mit Kugelbrennelementen aus Jülich ist im März 2026 in das Zwischenlager Ahaus transportiert worden. In den nächsten Monaten sollen auch die verbleibenden CASTOR-Behälter folgen. Den Fortschritt der weiteren Einlagerungen können Sie der folgenden Übersicht entnehmen:

Datum der Anlieferung Anzahl der angelieferten CASTOR-Behälter vom Typ AVR Summe der bereits eingelagerten CASTOR-Behälter vom Typ AVR
21.08.2026 1 14
20.08.2026 1 13
06.08.2026 1 12
05.08.2026 1 11
24.07.2026 1 10
22.07.2026 1 9
16.07.2026 1 8
15.07.2026 1 7
09.07.2026 1 6
08.07.2026 1 5
21.05.2026 1 4
06.05.2026 1 3
22.04.2026 1 2
25.03.2026 1 1

Hintergrund

Die Genehmigung zur Lagerung der 152 Behälter vom Typ CASTOR THTR/AVR in Jülich ist 2013 ausgelaufen. Im Jahr 2014 ordnete die NRW-Atomaufsicht die Räumung des Jülicher Zwischenlagers an. Die Betreiberin des Lagers, die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), lässt die Behälter seit März 2026 in das Zwischenlager Ahaus transportieren.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE; heute Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE) hat 2016 die Genehmigung erteilt, die 152 Behälter aus Jülich im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus aufzubewahren. Im August 2025 hat das BASE auch den Transport der Behälter genehmigt. Damit liegen alle erforderlichen atomrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der AVR-Brennelemente nach Ahaus vor.

Hier beantwortet die BGZ Fragen zu einer Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus:


Um welche CASTOR-Behälter geht es genau?
Es handelt sich bei den Behältern in Jülich um den Typ CASTOR THTR/AVR („AVR-Behälter“). Diese Behälter sind wesentlich kleiner als CASTOR-Behälter für Brennelemente aus kommerziellen Kernkraftwerken, die aus den Medien bekannt sind (nur etwa ein Drittel des Volumens).

Der CASTOR vom Typ THTR/AVR ist ca. 2,70 m lang und besteht aus Sphäroguss – ein spezielles Gusseisen mit Kugelgrafit. Jeder Behälter wiegt beladen etwa 27 t und enthält zwei Brennelementkannen mit jeweils etwa 950 Brennelementkugeln, d.h. insgesamt maximal 1900 Brennelementkugeln pro Behälter.


Wie sicher sind die Behälter?
Das technische Konzept der trockenen Zwischenlagerung bestehend aus Transport- und Lagerbehältern und einem Zwischenlagergebäude hat sich bewährt. Es sind in über 30 Jahren Betrieb keinerlei Störungen aufgetreten, die für Mensch oder Umwelt eine Gefährdung bedeutet hätten.

Zentraler Baustein der sicheren Zwischenlagerung sind die Transport- und Lagerbehälter. Darüber hinaus gewährleisten die Auslegung der Lagergebäude und deren technische Einrichtungen die Sicherheit bei der Zwischenlagerung. Ergänzt wird dieses Sicherheitskonzept durch administrative Vorkehrungen – wie etwa einen umfassenden Objektschutz.

Durch dieses Konzept der Zwischenlagerung in Deutschland wird die Einhaltung aller Schutzziele dauerhaft sichergestellt:

  • Sicherer Einschluss der radioaktiven Abfälle
  • Wärmeabfuhr
  • Abschirmung der Strahlung
  • Unterbindung einer nuklearen Kettenreaktion im Behälter

Die eingesetzten Transport- und Lagerbehälter haben sich über Jahrzehnte bewährt. Die Behälter sind mit zwei Deckeln verschlossen. Dieses Doppeldeckelsystem garantiert den sicheren Einschluss des radioaktiven Inventars. Die Dichtheit der Behälter wird während der Zwischenlagerung permanent überwacht. Die Behälter sind so ausgelegt, dass sie selbst extremen Einwirkungen, wie z. B. Transportunfällen, Feuer oder einem Flugzeugabsturz standhalten. Sie erfüllen die hohen Anforderungen der internationalen Atomenergieorganisation (IAEO).

Alle Behälter haben bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ein umfangreiches Testprogramm erfolgreich absolviert und sind gemäß den internationalen Bestimmungen für den Transport und die Lagerung zugelassen.


Wie viel Strahlung geht von den Behältern aus?
Die Behälter schließen die radioaktiven Stoffe jederzeit sicher ein. Dafür sorgt ein System aus zwei Deckeln, das die Dichtheit des Behälters garantiert („Doppeldeckel-Dichtsystem“). Diese wird im Zwischenlager rund um die Uhr überwacht. Für den Fall einer Undichtigkeit gibt es ein genehmigtes Reparaturkonzept. Dieses musste in Deutschland in über 30 Jahren Zwischenlagerung noch nie angewendet werden.

Die Behälter schirmen die Strahlung nahezu vollständig ab. Die mittlere Dosisleistung (das ist eine Maßeinheit für die Aufnahme ionisierender Strahlung pro Zeiteinheit) beträgt bei diesen Behältern in 1 m Abstand nur etwa 1 Mikrosievert pro Stunde (μSv/h). Zum Vergleich: Die Höhenstrahlung, der man während eines Fluges in 10.000 Meter Höhe ausgesetzt ist, führt nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz zu einer Dosisleistung von etwa 7 Mikrosievert pro Stunde. Die effektive Dosis einer Einzelperson in Deutschland beträgt durchschnittlich 2.100 Mikrosievert im Jahr (je nach Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten reicht sie von 1.000 Mikrosievert bis zu 10.000 Mikrosievert pro Jahr). Hinzukommen noch künstliche Strahlenquellen, etwa durch technische oder medizinische Anwendungen, die im Schnitt noch einmal rund 1.700 Mikrosievert ausmachen. Daraus ergibt sich eine mittlere effektive Dosis von knapp 4.000 Mikrosievert pro Jahr, die im Durchschnitt jeder Mensch in Deutschland erhält.

Alle gesetzlichen Grenzwerte werden nicht nur sicher eingehalten, sondern weit unterschritten.


Was passiert mit den Behältern, wenn sie in Ahaus ankommen?
Die AVR-Behälter werden beim Empfang im Zwischenlager Ahaus nochmal umfangreich überprüft und nach einem spezifischen Ablaufplan eingelagert. Die Einlagerung wird durch die Aufsichtsbehörde und externe Gutachter überwacht. Zur Einlagerung gehört etwa der Anschluss eines jeden Behälters an das Lagerbehälterüberwachungssystem, das die Funktionstüchtigkeit des Doppeldeckel-Dichtsystems rund um die Uhr überwacht. Mit dem Doppeldeckel-Dichtsystem wird der sichere Einschluss des radioaktiven Materials im Behälter garantiert.

Wer ist nach der Ankunft in Ahaus für die Behälter verantwortlich?
Für die sichere Aufbewahrung der AVR-Behälter während der Zwischenlagerung ist die BGZ als Betreiberin des Lagers verantwortlich. Alle vor Ort notwendigen Maßnahmen (z. B. regelmäßige Inspektionen) führt die BGZ durch.

Die JEN beauftragt den Transport von Jülich nach Ahaus durch ein spezialisiertes Logistikunternehmen und bleibt für die Verbringung in ein späteres Endlager verantwortlich.


Die AVR-Brennelemente enthalten hochangereichertes Uran – ist das Zwischenlager Ahaus dafür geeignet?
Die Aufbewahrung von Brennelementen, die hochangereichertes Uran enthalten, ist im Rahmen der Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen in Deutschland nichts Neues, sondern langjährige Praxis.

So werden im Zwischenlager Ahaus seit 1992 Brennelementkugeln aus dem Thorium-Hochtemperaturreaktor in Hamm-Uentrop aufbewahrt, die hochangereichertes Uran enthalten. Diese Brennelementkugeln werden in baugleichen Behältern vom Typ THTR/AVR aufbewahrt. In über 30 Jahren sind keinerlei Störungen aufgetreten, die für Mensch oder Umwelt eine Gefährdung bedeutet hätten. Gegen eine Entwendung von Brennelementen oder Angriffe von außen sind umfangreiche Vorkehrungen getroffen.


Wie sicher ist die Aufbewahrung der 152 Behälter in Ahaus?
Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland. Für den Schutz gegen Terrorangriffe sind Abwehrmaßnahmen der BGZ mit Abwehrmaßnahmen des Staates aufeinander abgestimmt und eng verzahnt.

Der Schutz gegen Terrorangriffe basiert auf Gefährdungsbewertungen, die regelmäßig von den Sicherheitsbehörden überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. So werden beispielsweise an allen BGZ-Zwischenlagern zusätzliche Stahlbetonwände errichtet, um den Schutz der Lager zu verstärken. In Ahaus wurde diese zusätzliche Schutzwand im Jahr 2019 fertiggestellt.

Die BGZ weist den wirksamen Schutz ihrer Zwischenlager gegen Terrorangriffe in Genehmigungsverfahren gegenüber den Behörden und unabhängigen Gutachtern nach. Die Gefährdungsbewertungen und die Details der Abwehrmaßnahmen unterliegen der Geheimhaltung, weil nur so ein wirksamer Schutz der Zwischenlager gewährleistet ist.

Im Jahr 2016 hat das damalige Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE, heute BASE) die Genehmigung nach dem Atomgesetz für die Aufbewahrung der 152 AVR-Behälter aus Jülich im Zwischenlager Ahaus erteilt. Damit wurden die von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service, der damaligen Lagerbetreiberin, im Genehmigungsverfahren vorgelegten Sicherheitsnachweise durch die Behörde bestätigt und positiv beschieden.

Die GNS musste unter anderem nachweisen, dass

  • die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Maßnahmen zur Schadensvorsorge getroffen sind,
  • die Brennelemente ausreichend z. B. gegen Angriffe von außen geschützt sind und
  • die verantwortlichen Personen über Fachkunde verfügen und zuverlässig sind.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat Klagen, die gegen die 2016 erteilte Genehmigung gerichtet waren, im Dezember 2024 abgewiesen und deren Rechtmäßigkeit festgestellt.


Was passiert in Ahaus im Falle notwendiger Reparaturen an den Behältern?
Alle AVR-Behälter im Zwischenlager Ahaus sind mit zwei Deckeln dicht verschlossen. Dieser sichere Einschluss wird laufend überwacht. Die Dichtheit der Behälter kann vor Ort wiederhergestellt werden – dafür gibt es ein genehmigtes Reparaturkonzept. In einem solch unwahrscheinlichen Fall wird die BGZ einen zusätzlichen Deckel aufschweißen. Das ist das genehmigte Reparaturkonzept für alle Transport- und Lagerbehälter in Deutschland. Dieser Reparaturfall ist in Deutschland während über 30 Jahren Zwischenlagerung noch nie eingetreten.

Eine „Heiße Zelle“ ist daher auch im Reparatur-Fall nicht notwendig.


Was passiert mit den Behältern, wenn die Genehmigung für das Zwischenlager im Jahr 2036 ausläuft?
Die BGZ weiß seit ihrer Gründung im Jahr 2017, dass sie die hochradioaktiven Abfälle länger aufbewahren muss als ursprünglich vorgesehen, weil ein Endlager erst nach Ablauf der auf 40 Jahre befristeten Genehmigungen der Zwischenlager zur Verfügung stehen wird. Deshalb bereitet die BGZ sich seitdem auf die verlängerte Zwischenlagerung vor.

Die BGZ wird die neuen Zwischenlagergenehmigungen für ihre Standorte rechtzeitig beantragen – in Ahaus acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung in 2036. Dabei wird die BGZ frühzeitig eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.

Mit der verlängerten Zwischenlagerung sind technische Fragen, etwa zur Alterung der Behälterdichtungen und der darin eingeschlossenen Brennelemente, verbunden. Diese Fragen wird die BGZ im Rahmen der noch zu führenden Genehmigungsverfahren beantworten.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) wird die Sicherheitsnachweise der BGZ in den Genehmigungsverfahren überprüfen und bewerten lassen.


Müssen die AVR-Brennelemente vor der Endlagerung konditioniert und/oder abgereichert werden? Wer ist dafür verantwortlich?
Die AVR-Behälter werden im Eingangslager angenommen, das am Standort des Endlagers errichtet werden soll. Der Endlagerstandort wird derzeit gesucht, ein Standort wird erst Mitte dieses Jahrhunderts benannt werden. Es steht heute noch nicht fest, ob die AVR-Behälter für die Endlagerung geeignet sind oder ob ein Umpacken in spezielle Endlager-Behälter erforderlich sein wird. Sollte ein Umpacken notwendig werden, wäre dort im Eingangslager eine Heiße Zelle nötig. Die Brennelemente werden in jedem Fall nur noch einmal transportiert: Zum Endlagerstandort – sie müssen nicht zurück nach Jülich transportiert werden. Siehe hierzu auch Kapitel 5 des Positionspapiers der Entsorgungskommission (ESK) des Bundes zur verlängerten Zwischenlagerung.

Die Entsorgungsverantwortung – also auch für die Frage nach der Konditionierung – bleibt weiter bei den jeweiligen Betreibern, in diesem konkreten Fall also bei der JEN


Forschungsreaktorbrennelemente

Zur geplanten Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren im Zwischenlager Ahaus hat die BGZ eine Projektwebsite veröffentlicht.

Die Projektwebsite informiert über die geplante Aufbewahrung der Brennelemente aus den Forschungsreaktoren in Garching bei München, Berlin und Mainz im Zwischenlager Ahaus. Sie wirft einen Blick auf den Stand der jeweiligen Genehmigungsverfahren, die Sicherheit der für die Forschungsreaktor-Brennelemente speziell entwickelten Behälter sowie die Sicherheit der Zwischenlagerung am Standort Ahaus. Besucher*innen der Website können sich über vergangene wie zukünftige Dialogveranstaltungen informieren.

Nachrüstung

Vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse zu möglichen Einwirkungen Dritter sind die Betreiber aller deutschen Zwischenlager aufgefordert worden, die Sicherung ihrer Anlagen anzupassen. Dazu wurde in Ahaus eine zusätzliche Schutzwand direkt um die Lagerhalle gebaut. Optisch bleibt das Zwischenlager durch diese bauliche Maßnahme nahezu unverändert. Bis zum Abschluss der Nachrüstung erhöhen temporäre Maßnahmen in der Anlagensicherung den Schutz gegen Einwirkungen Dritter. Im Rahmen der Errichtung der Schutzwand sind zudem Kerosinabläufe für den Fall des Absturzes einer großen Passagiermaschine auf das BZA eingebaut worden, um auch bei der zukünftigen Nutzung alle Schutzziele sicher erfüllen zu können.

Hintergründe des Bundesumweltministeriums zur nuklearen Sicherung finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de