Der CASTOR-Behälter vom Typ THTR/AVR enthält zwei Brennelementkannen mit jeweils bis zu 950 Brennelementkugeln.
AVR-Brennelemente Jülich
Die Genehmigung zur Lagerung der 152 Behälter vom Typ CASTOR THTR/AVR in Jülich ist 2013 ausgelaufen. Im Jahr 2014 ordnete die NRW-Atomaufsicht die Räumung des Jülicher Zwischenlagers an. Die Betreiberin des Lagers, die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN), verfolgt dazu zwei Optionen: Den Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich und eine Aufbewahrung im Zwischenlager Ahaus.
Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE; heute Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE) hat 2016 die Genehmigung erteilt, die 152 Behälter aus Jülich im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus aufzubewahren. Da die entsprechende Transportgenehmigung bislang nicht erteilt ist, liegen aber noch nicht alle erforderlichen atomrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlagerung der AVR-Brennelemente nach Ahaus vor.
Die JEN rechnet mit einer Erteilung der Transportgenehmigung noch in diesem Jahr und will die Option zum Bau eines neuen Zwischenlagers in Jülich aufgeben, sobald erste Transporte stattgefunden haben. Die tatsächliche Entscheidung über den weiteren Verbleib der AVR-Brennelemente trifft deren Eigentümerin, die JEN, in enger Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium NRW.
Hier beantwortet die BGZ Fragen zu einer möglichen Zwischenlagerung der AVR-Brennelemente in Ahaus:
Forschungsreaktorbrennelemente
Zur geplanten Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren im Zwischenlager Ahaus hat die BGZ eine Projektwebsite veröffentlicht.
Die Projektwebsite informiert über die geplante Aufbewahrung der Brennelemente aus den Forschungsreaktoren in Garching bei München, Berlin und Mainz im Zwischenlager Ahaus. Sie wirft einen Blick auf den Stand der jeweiligen Genehmigungsverfahren, die Sicherheit der für die Forschungsreaktor-Brennelemente speziell entwickelten Behälter sowie die Sicherheit der Zwischenlagerung am Standort Ahaus. Besucher*innen der Website können sich über vergangene wie zukünftige Dialogveranstaltungen informieren.
Nachrüstung
Vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse zu möglichen Einwirkungen Dritter sind die Betreiber aller deutschen Zwischenlager aufgefordert worden, die Sicherung ihrer Anlagen anzupassen. Dazu wurde in Ahaus eine zusätzliche Schutzwand direkt um die Lagerhalle gebaut. Optisch bleibt das Zwischenlager durch diese bauliche Maßnahme nahezu unverändert. Bis zum Abschluss der Nachrüstung erhöhen temporäre Maßnahmen in der Anlagensicherung den Schutz gegen Einwirkungen Dritter. Im Rahmen der Errichtung der Schutzwand sind zudem Kerosinabläufe für den Fall des Absturzes einer großen Passagiermaschine auf das BZA eingebaut worden, um auch bei der zukünftigen Nutzung alle Schutzziele sicher erfüllen zu können.
Hintergründe des Bundesumweltministeriums zur Nachrüstung finden Sie unter: www.bmu.bund.de
Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen
Zur Rücknahme von Wiederaufarbeitungsabfällen aus Frankreich liegt seit dem 09. Juni 2021 eine neue Lösung vor. Die ursprünglich für das Zwischenlager Ahaus vorgesehenen 152 Behälter mit hochdruckverpressten mittelradioaktiven Metallresten der aufgearbeiteten Brennelemente kommen nicht nach Ahaus, sondern verbleiben in Frankreich. Stattdessen werden bis zu 30 leere, ausgediente und innen kontaminierte Brennelemente-Transportbehälter in das Zwischenlager Ahaus gebracht.
Fragen zu dieser neuen Lösung beantwortet die BGZ hier.